VERKAUFEN SIE ENERGIEEFFIZIENT
Sie müssen bereits vor dem Verkauf wissen, welche Energiewerte Ihre Immobilie hat!
Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014 und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Damit haben Käufer nun schon sofort bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, der entsprechend des Gebäudes in zwei verschiedenen Varianten existiert.
VARIANTEN DES ENERGIEAUSWEISES
Der bedarfsbasierte Energieausweis
Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Bevor wir für Sie als Verkäufer ein Objekt zum Verkauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist, um sicherzustellen, dass Sie die Energiewerte Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung kennen und Ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllen.
Die Erstellung des Energieausweises übernehmen wir gerne für Sie, damit Sie energieeffizient verkaufen können.