Sie wollen eine Wohnung vermieten unter Beachtung der neuen Miet-Regelungen (Mietpreisbremse)? In Bayern (aktuell 162 Gemeinden) gilt die neue Mieterschutzverordnung seit 7.August 2019.
Nach dieser Regelung darf die Miete in Lagen mit angespannten Wohnungsmärkten nur noch maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Dabei sollten Sie unbedingt folgende Fragen vor Vermietung einer Wohnung beachten:
Wenn Sie als Vermieter alle Fragen beantworten können, sind Sie ein Profi im Geschäft der Wohnungsvermietung. Kennen Sie die Antwort auf einige Fragen nicht, sollten Sie dringend die Vermietung mit einem Vermietungsprofi besprechen.
Wir raten jedem Vermieter, sich genau an die rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten. Alles andere kann sehr teuer werden. Neben der Rückzahlung der zu viel verlangten Miete, drohen auch hohe Bußgelder. Durch Internetplattformen wie zum Beispiel wenigermiete.de können Mieter relativ leicht eine überhöhte Miete zurückfordern.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie eine Wohnung vermieten wollen oder auch ein Haus trotz Mietpreisbremse