Beim Immobilienverkauf in München kontrolliert das Finanzamt insbesondere die Spekulationssteuer, die bei Veräußerungen innerhalb der zehnjährigen Haltefrist anfällt. GG Immobilien klärt Verkäufer über alle relevanten steuerlichen Aspekte auf und sorgt für die ordnungsgemäße Dokumentation.
Steuerliche Prüfungen bei Immobiliengeschäften in München
Das Finanzamt konzentriert sich bei der Überprüfung von Immobilienverkäufen auf verschiedene steuerrelevante Bereiche. Neben der Spekulationssteuer werden auch mögliche Gewerblichkeit bei häufigen Verkäufen sowie die korrekte Ermittlung der Anschaffungskosten kontrolliert. Besonders in München mit seinen hohen Immobilienpreisen fallen oft erhebliche Gewinne an, weshalb eine sorgfältige Vorbereitung für den Hausverkauf in München unerlässlich ist.
Wichtige Punkte für München
- Haltefrist beachten: Verkäufe nach zehn Jahren Besitzdauer sind grundsätzlich steuerfrei
- Eigennutzung dokumentieren: Mindestens drei Jahre selbstgenutzte Immobilien sind von der Spekulationssteuer befreit
- Anschaffungskosten sammeln: Alle Belege für Kauf und Modernisierungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn
- Gewerblichkeit vermeiden: Mehr als drei Verkäufe in fünf Jahren können gewerblich eingestuft werden
Für eine vollständige steuerliche Dokumentation sollten alle Unterlagen vom ursprünglichen Kaufvertrag bis zu sämtlichen Modernisierungsmaßnahmen lückenlos vorliegen. In München führen die hohen Wertsteigerungen oft zu beträchtlichen Gewinnen, die bei der Wohnung verkaufen München entsprechend versteuert werden müssen.
Als Ihr Makler für München und Umgebung unterstützen wir von GG Immobilien Sie dabei, alle steuerlichen Aspekte bereits vor Verkaufsbeginn zu klären. Unser regional verankertes Team kennt die besonderen Herausforderungen des Münchner Immobilienmarktes und arbeitet eng mit Steuerberatern zusammen, um für unsere Kunden eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten.