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Welche Steuer prüft das Finanzamt beim Verkauf in Neuried?

Beim Immobilienverkauf in Neuried kontrolliert das Finanzamt primär steuerrelevante Gewinne, insbesondere die Spekulationssteuer bei Verkäufen innerhalb der zehnjährigen Haltefrist. GG Immobilien unterstützt Verkäufer dabei, alle erforderlichen Nachweise ordnungsgemäß zusammenzustellen und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Zentrale Prüfpunkte des Finanzamts in Neuried

Die steuerliche Überprüfung konzentriert sich hauptsächlich auf die Spekulationssteuer, die bei privaten Veräußerungsgeschäften anfällt, wenn zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Besonders in Neuried, wo viele Immobilien als Kapitalanlage erworben wurden, achtet das Finanzamt genau auf diese Frist. Darüber hinaus prüfen die Behörden eventuelle Abschreibungen bei vermieteten Objekten und ob der Verkaufserlös korrekt deklariert wurde. Bei einem professionellen Wohnungsverkauf sollten daher alle relevanten Unterlagen vollständig vorliegen.

Wichtige Punkte für Neuried

  • Zehnjährige Haltefrist: Verkäufe innerhalb dieser Frist unterliegen der Spekulationssteuer auf den Gewinn
  • Eigennutzung beachten: Selbstgenutzte Immobilien sind nach zwei Jahren steuerfrei veräußerbar
  • Anschaffungskosten dokumentieren: Alle Belege für Kauf-, Modernisierungs- und Nebenkosten sammeln
  • Vermietete Objekte: Bereits getätigte Abschreibungen können den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen

Neben der Spekulationssteuer kontrolliert das Finanzamt auch die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen bis zum Verkaufszeitpunkt sowie eventuelle Sonderabschreibungen. In Neuried sollten Verkäufer besonders auf die korrekte Ermittlung der Anschaffungskosten achten, da diese den steuerpflichtigen Gewinn erheblich reduzieren können. Unser Immobilienmaklerteam in Neuried berät Sie gerne zu allen steuerlichen Aspekten und vermittelt bei Bedarf kompetente Steuerberater.

Als GG Immobilien mit langjähriger Erfahrung im Würmtal kennen wir die häufigsten steuerlichen Stolpersteine beim Immobilienverkauf in Neuried. Wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig zusammenzustellen und mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen. Unsere zertifizierte Beratung nach DIN EN 15733 gewährleistet, dass Sie über alle relevanten Aspekte umfassend informiert werden.

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