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Welche Steuern fallen bei Erbimmobilien-Verkauf in Germering an?

Verschiedene Steuerbelastungen können beim Verkauf einer Erbimmobilie in Germering anfallen, insbesondere die Spekulationssteuer und eventuelle Nachzahlungen aus der ursprünglichen Erbschaftsteuer. GG Immobilien verfügt über die nötige Expertise, um Sie über alle steuerrechtlichen Aspekte zu informieren und bei der optimalen Verkaufsstrategie zu unterstützen.

Steuerliche Regelungen für Erbimmobilien in Germering

Die Spekulationssteuer ist der häufigste Kostenfaktor beim Verkauf geerbter Immobilien und greift, wenn zwischen Erwerb durch den ursprünglichen Eigentümer und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. In Germering, wo die Immobilienpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, kann diese Steuer erhebliche Beträge erreichen. Als erfahrener Immobilienmakler in Germering kennen wir die aktuellen Marktentwicklungen und können gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob steuerliche Freibeträge oder Ausnahmeregelungen greifen. Die Erbschaftsteuer selbst fällt zwar beim Erbe an, nicht beim späteren Verkauf, jedoch können bei unvollständigen Angaben gegenüber dem Finanzamt Nachzahlungen entstehen.

Wichtige Punkte für Germering

  • Spekulationsfrist: Bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach ursprünglichem Erwerb fällt die Spekulationssteuer in voller Höhe an
  • Eigennutzung: War die Immobilie im Todesjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt, entfällt die Spekulationssteuer vollständig
  • Freibeträge: Je nach Verwandtschaftsgrad bestehen unterschiedliche Erbschaftsteuer-Freibeträge von 20.000 bis 500.000 Euro
  • Bewertungsverfahren: Das Finanzamt wendet für die Erbschaftsteuer oft niedrigere Verkehrswerte an als am aktuellen Germeringer Markt erzielbar

Besonders in gefragten Lagen wie Germering sollten Erben frühzeitig eine professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen, da die gestiegenen Immobilienwerte sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei einer möglichen Spekulationssteuer zu höheren Belastungen führen können. Darüber hinaus können Werbungskosten wie Maklerprovisionen, Notarkosten oder Renovierungsaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden.

Als zertifizierte Immobilienberater für München und Umgebung verstehen wir bei GG Immobilien die komplexen steuerlichen Zusammenhänge beim Verkauf von Erbimmobilien. Unser Inhaber Günther Gültling arbeitet seit über 20 Jahren im Würmtal und kann Sie dank seiner langjährigen Erfahrung sowohl über die aktuellen Marktchancen als auch über steueroptimierte Verkaufsstrategien beraten. Vertrauen bildet das Fundament unserer ehrlichen Geschäftsbeziehung, weshalb wir Sie transparent über alle Aspekte des Immobilienverkaufs informieren.

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