Steuerlich gibt es beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Krailling einige wichtige Aspekte zu beachten, die von der Haltedauer und den persönlichen Umständen abhängen. GG Immobilien unterstützt Erben in der Würmtal-Gemeinde dabei, alle steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen und mögliche Belastungen zu minimieren. Die Spekulationssteuer entfällt bei Erbimmobilien grundsätzlich, da der Erwerb durch Erbschaft erfolgte und nicht durch Kauf.
Steuerarten beim Erbimmobilien-Verkauf
Bei einer geerbten Immobilie in Krailling ist zunächst die Erbschaftsteuer relevant, die bereits beim Erwerb der Immobilie anfällt. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Beim späteren Verkauf kann Einkommensteuer entstehen, wenn die Immobilie als Kapitalanlage genutzt wurde oder wird. Wir als Makler für München und das Würmtal kennen die lokalen Gegebenheiten und können Ihnen bei der steuerlichen Einschätzung helfen. Besonders wichtig ist die korrekte Ermittlung des Verkehrswertes zum Zeitpunkt der Erbschaft, da dieser als Bemessungsgrundlage dient.
Wichtige Punkte für Krailling
- Spekulationssteuer: Entfällt bei Erbimmobilien grundsätzlich, unabhängig von der Haltedauer
- Einkommensteuer: Kann bei vermieteten Objekten auf den Veräußerungsgewinn anfallen
- Selbstnutzung: Verkauf nach eigener Nutzung meist steuerfrei möglich
- Bewertungsstichtag: Verkehrswert zum Todestag des Erblassers ist entscheidend
Für Erben in Krailling ist es wichtig zu wissen, dass bei selbstgenutzten Immobilien häufig Steuerfreiheit besteht. Wurde die Immobilie vom Erblasser selbst bewohnt und verkaufen die Erben innerhalb bestimmter Fristen, fallen meist keine Steuern an. Bei vermieteten Objekten hingegen kann auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer anfallen. Die genaue steuerliche Situation hängt von vielen individuellen Faktoren ab, weshalb eine professionelle Beratung empfehlenswert ist.
Als ansässiges Unternehmen in Krailling verfügen wir über langjährige Erfahrung im Würmtal und verstehen die besonderen Herausforderungen beim Verkauf von Erbimmobilien. Unser zertifizierter Service nach DIN EN 15733 gewährleistet eine seriöse Beratung, die alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt. Wir begleiten Sie von der ersten Bewertung bis zum erfolgreichen Verkaufsabschluss und sorgen dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Vorgaben eingehalten werden.