Steuerliche Aspekte spielen beim Verkauf geerbter Immobilien in Starnberg eine zentrale Rolle, wobei hauptsächlich die Spekulationssteuer und weitere Abgaben relevant werden. GG Immobilien kennt die lokalen Besonderheiten des Starnberger Immobilienmarkts und unterstützt Sie bei allen steuerlichen Fragen rund um den Verkauf Ihrer Erbimmobilie.
Spekulationssteuer bei Erbimmobilien in Starnberg
Die Spekulationssteuer ist der wichtigste steuerliche Aspekt beim Verkauf einer geerbten Immobilie. Diese fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb durch den Erblasser verkauft wird. Besonders in Starnberg, wo Immobilienwerte oft erheblich gestiegen sind, kann diese Steuer beträchtlich ausfallen. Als erfahrener Immobilienmakler Starnberg beraten wir Sie über alle relevanten Fristen und Ausnahmeregelungen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Verkaufspreises abzüglich der Anschaffungskosten des ursprünglichen Eigentümers.
Wichtige Punkte für Starnberg
- Zehnjahresfrist: Spekulationssteuer entfällt bei Eigennutzung des Erblassers in den letzten drei Jahren vor dem Tod
- Freibeträge: Erbschaftsteuer-Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
- Grunderwerbsteuer: Erben müssen diese Steuer beim Erwerb nicht zahlen, nur bei weiterem Verkauf relevant
- Starnberger Bodenrichtwerte: Aktuelle Bewertungsgrundlagen beeinflussen die steuerliche Berechnung erheblich
Neben der Spekulationssteuer können weitere Kosten entstehen, etwa durch die Erbschaftsteuer selbst, falls die entsprechenden Freibeträge überschritten werden. In Starnberg mit seinen hohen Immobilienwerten ist dies häufiger der Fall als in anderen Regionen. Zudem fallen Notar- und Grundbuchkosten an, die steuerlich teilweise absetzbar sind.
Als Immobilienberater mit Zertifikat für München und Umgebung verbinden wir digitale Kompetenz mit regionalem Expertenwissen. Wir verstehen es als unseren Auftrag, Sie sowohl auf alle Vorzüge als auch auf eventuelle steuerliche Herausforderungen beim Verkauf Ihrer Erbimmobilie hinzuweisen. Durch unsere langjährige Erfahrung im Starnberger Raum können wir Ihnen eine fundierte Einschätzung der zu erwartenden Steuerbelastung geben.