Steuerliche Belastungen beim Verkauf einer Immobilie in Neuried richten sich nach verschiedenen Faktoren wie der Haltedauer und der Art der Nutzung. GG Immobilien unterstützt Verkäufer dabei, die komplexen steuerrechtlichen Bestimmungen zu verstehen und mögliche Belastungen frühzeitig zu erkennen. Als ortsansässiger Makler mit langjähriger Erfahrung in Neuried kennen wir die häufigsten steuerlichen Fallstricke beim Immobilienverkauf.
Spekulationssteuer als wichtigster Kostenfaktor
Die Spekulationssteuer stellt für viele Verkäufer in Neuried die bedeutendste steuerliche Belastung dar. Sie fällt an, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen. Der Gewinn wird dabei mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert und kann je nach Höhe erhebliche Beträge erreichen. Bei einem erfolgreichen Hausverkauf in München und Umgebung sollten Verkäufer diese Frist unbedingt beachten. Selbstgenutzte Immobilien sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in den beiden Jahren vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz dienten.
Wichtige Punkte für Neuried
- Zehnjahresfrist: Bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb fällt Spekulationssteuer auf den Gewinn an
- Eigennutzung: Selbstbewohnte Immobilien sind nach zwei Jahren Hauptwohnsitz steuerbefreit
- Gewinnermittlung: Anschaffungskosten, Modernisierungen und Verkaufskosten mindern die Steuerlast
- Denkmalschutz: In Neuried können bei denkmalgeschützten Objekten besondere Abschreibungen relevant sein
Weitere steuerliche Aspekte können bei vermieteten Objekten auftreten, wenn Abschreibungen zurückgeführt werden müssen. Die Grunderwerbsteuer trägt hingegen der Käufer, sodass diese für Verkäufer nicht relevant ist. Als erfahrener Immobilienmakler in Neuried empfehlen wir, vor einem geplanten Verkauf eine steuerliche Beratung einzuholen, um alle Möglichkeiten zur Optimierung zu prüfen.
Wir als GG Immobilien-Team kennen durch unsere 20-jährige Tätigkeit in Neuried die lokalen Besonderheiten des Immobilienmarktes im Würmtal genau. Als zertifizierte Makler nach DIN EN 15733 verstehen wir es als unsere Verpflichtung, Sie sowohl auf alle Vorzüge als auch auf eventuelle steuerliche Herausforderungen beim Verkauf Ihrer Immobilie hinzuweisen. Eine seriöse Beratung steht dabei im Mittelpunkt unserer fairen Zusammenarbeit mit Ihnen.